Allgemeine Geschäftsbedingungen
HMA Immobilien GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments oder sonstigen Beherbergungseinheiten zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen der HMA Immobilien GmbH, Gutleutstraße 165–171, 60327 Frankfurt am Main, in den von ihr betriebenen Apartments, Boardinghouses und Beherbergungsbetrieben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wurde von der HMA Immobilien GmbH ausdrücklich in Textform bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch die HMA Immobilien GmbH beziehungsweise durch das eingesetzte Buchungssystem zustande.
Vertragspartner sind die HMA Immobilien GmbH und der Gast. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten, insbesondere durch ein Unternehmen, haftet dieser neben dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit er die Buchung im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung vorgenommen hat.
Die Untervermietung, Weitergabe oder sonstige Überlassung des Apartments an Dritte ist nicht gestattet. Gleiches gilt für eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, insbesondere für gewerbliche Nutzungen, Veranstaltungen, Foto- oder Filmproduktionen, Verkaufstätigkeiten oder vergleichbare Zwecke. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der HMA Immobilien GmbH in Textform.
Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Die HMA Immobilien GmbH ist berechtigt, ein gleichwertiges Apartment bereitzustellen.
§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung
Die HMA Immobilien GmbH ist verpflichtet, das gebuchte Apartment beziehungsweise ein gleichwertiges Apartment für den gebuchten Zeitraum bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Zusatzleistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise zu zahlen.
Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Für jede Buchung ist eine gültige Kreditkarte erforderlich. Die Kreditkarte dient als Garantie für die Reservierung sowie als Sicherheit für offene Forderungen aus dem Aufenthalt.
Die Zahlung, Autorisierung oder Belastung der Kreditkarte richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif. Bei nicht erstattbaren Raten kann die Zahlung unmittelbar nach Buchung oder entsprechend den im Buchungsprozess ausgewiesenen Bedingungen erfolgen.
Bei stornierbaren Raten kann die Kreditkarte spätestens ab dem Zeitpunkt autorisiert oder belastet werden, ab dem die Buchung gemäß den Tarifbedingungen nicht mehr kostenfrei storniert werden kann.
Für Aufenthalte ab 28 Nächten gelten ergänzend die besonderen Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen für Langzeitaufenthalte gemäß § 7.
Für Firmenkunden kann nach vorheriger Vereinbarung eine Rechnungsstellung oder eine abweichende Zahlungsregelung erfolgen. Ein Anspruch auf Zahlung per Rechnung besteht nicht.
Bei Zahlungsverzug ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie nachweisbare Mahn- und Bearbeitungskosten geltend zu machen.
Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Kreditkartengarantie und Sicherheitsleistung
Eine gesonderte Kaution wird grundsätzlich nicht erhoben.
Die HMA Immobilien GmbH ist jedoch berechtigt, eine gültige Kreditkarte als Sicherheit zu verlangen. Über diese können, im Rahmen der erteilten Zahlungsautorisierung und der Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, fällige und berechtigte Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt abgerechnet werden. Hierzu zählen insbesondere:
- offene Übernachtungs- oder Zusatzleistungen,
- Schäden am Apartment, Inventar oder Gebäude,
- Kosten für Sonderreinigungen,
- Kosten durch verspäteten Check-out,
- Kosten durch nicht erlaubte Nutzung,
- sonstige vom Gast verursachte Zusatzkosten.
Der Gast ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel während des gesamten Aufenthalts gültig und ausreichend gedeckt ist.
§ 5 Bereitstellung, Check-in und Check-out
Gebuchte Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Der Check-in erfolgt kontaktlos als Self-Check-in. Die Zugangscodes werden dem Gast rechtzeitig vor Anreise übermittelt, sofern alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und die Buchung ordnungsgemäß bestätigt ist. Ein früherer Check-in ist nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Anfrage kann am Anreisetag über das Check-in-Formular gestellt und, sofern verfügbar, zusätzlich gebucht werden.
Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zurückzugeben. Ein späterer Check-out ist nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Anfrage kann am Abreisetag über das entsprechende Formular gestellt und, sofern verfügbar, zusätzlich gebucht werden.
Wird das Apartment ohne vorherige Zustimmung nach 11:00 Uhr weiter genutzt, ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Bei einer Nutzung bis 18:00 Uhr können bis zu 80 % des regulären Tagespreises berechnet werden. Bei einer Nutzung über 18:00 Uhr hinaus kann der volle reguläre Tagespreis berechnet werden. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Das Apartment ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände, mitgebrachte Lebensmittel und Müll sind zu entfernen beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen.
§ 6 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Stornierungsbedingungen des jeweils gebuchten Tarifs.
Bei stornierbaren Buchungen mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als 28 Nächten ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisedatum möglich.
Bei Aufenthalten ab 28 Nächten ist eine kostenfreie Stornierung des Aufenthalts bis 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum möglich.
Für nachfolgende Abrechnungszeiträume eines Langzeitaufenthalts ist eine kostenfreie Verkürzung des Aufenthalts bis 30 Tage vor Beginn des jeweils betroffenen zukünftigen Abrechnungszeitraums möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist der betreffende Abrechnungszeitraum verbindlich und kann entsprechend den vereinbarten Tarif- und Zahlungsbedingungen berechnet werden.
Abweichende oder strengere Bedingungen eines ausdrücklich als nicht erstattbar gebuchten Tarifs bleiben unberührt. Bei nicht erstattbaren Raten ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen, sofern im Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf der jeweils geltenden kostenfreien Stornierungsfrist kann die HMA Immobilien GmbH Stornierungskosten gemäß den Bedingungen des gebuchten Tarifs berechnen.
Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und wurde die Buchung nicht fristgerecht storniert, gilt dies als Nichtanreise / No-Show. In diesem Fall können Kosten gemäß den Bedingungen des gebuchten Tarifs berechnet werden.
Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits verbindlich gewordener beziehungsweise nicht mehr kostenfrei stornierbarer Nächte oder Abrechnungszeiträume, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die HMA Immobilien GmbH ist berechtigt, nicht in Anspruch genommene Apartments anderweitig zu vergeben. Eine etwaige Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einnahmen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
§ 7 Langzeitaufenthalte
Bei Aufenthalten ab 28 Nächten erfolgt die Abrechnung in aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen von jeweils 28 Nächten. Ein letzter Abrechnungszeitraum kann entsprechend der verbleibenden Aufenthaltsdauer kürzer sein.
Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Check-in-Tag. Die weiteren Abrechnungszeiträume schließen unmittelbar an den jeweils vorhergehenden Zeitraum an.
Für den ersten Abrechnungszeitraum erhält der Gast nach der Buchung eine Rechnungsvorschau. Der für diesen Zeitraum offene Betrag ist spätestens drei Tage vor dem geplanten Check-in fällig.
Nachfolgende Abrechnungszeiträume werden dem Gast jeweils 14 Tage vor Beginn des betreffenden Zeitraums zur Zahlung bereitgestellt. Zu diesem Zeitpunkt kann dem Gast eine Rechnungsvorschau für den kommenden Abrechnungszeitraum zur Verfügung gestellt werden.
Der Gast kann den offenen Betrag ab diesem Zeitpunkt selbst begleichen. Der jeweilige offene Restbetrag ist spätestens drei Tage vor Beginn des betreffenden Abrechnungszeitraums fällig.
Soweit zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt noch ein Betrag offen ist, ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, den noch offenen Restbetrag über das für die Buchung hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
Bereits geleistete Zahlungen und Teilzahlungen werden berücksichtigt. Automatisch eingezogen wird ausschließlich der zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt noch offene Betrag.
Die vorab bereitgestellte Rechnungsvorschau dient der Information über den jeweiligen Abrechnungszeitraum und ersetzt nicht die endgültige Rechnung.
Die endgültige Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird nach vollständiger Erbringung beziehungsweise Verbuchung der Leistungen dieses Abrechnungszeitraums erstellt.
Für Firmenkunden kann nach vorheriger Vereinbarung eine abweichende Rechnungs- oder Zahlungsregelung getroffen werden.
Die Stornierung beziehungsweise Verkürzung zukünftiger Abrechnungszeiträume richtet sich nach § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Bestätigung durch die HMA Immobilien GmbH möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
§ 8 Rauchverbot, Haustiere, Besucher und Hausruhe
Die Apartments sowie das gesamte Gebäude sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist im Apartment, in den Gemeinschaftsflächen und im Gebäude nicht gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, eine Reinigungskostenpauschale in Höhe von 250,00 EUR zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Reinigungsaufwand entstanden ist.
Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dies gilt insbesondere für weitere Schäden oder Kosten durch Brandmeldeanlagen, Feuerwehreinsätze oder Nutzungsausfall.
Haustiere sind nicht gestattet. Bei Verstoß können zusätzliche Reinigungs-, Schadens- oder Nutzungsausfallkosten berechnet werden.
Partys, Veranstaltungen und vergleichbare Zusammenkünfte sind nicht erlaubt.
Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind einzuhalten. Während dieser Zeit ist jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen.
Besucher sind erlaubt, sofern die zulässige Belegung des Apartments nicht überschritten wird und keine Störung anderer Gäste, Bewohner oder Nachbarn entsteht.
Die Übernachtung nicht angemeldeter Besucher ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung der HMA Immobilien GmbH.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen, den Gast abzumahnen oder den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu beenden.
§ 9 Reinigung, Bettwäsche und Handtücher
Die Endreinigung ist im Buchungspreis enthalten.
Bettwäsche und Handtücher sind im Buchungspreis enthalten.
Bei Aufenthalten ab 28 Nächten ist alle zwei Wochen eine Zwischenreinigung enthalten. Zusätzliche Reinigungen können nach Verfügbarkeit für 50,00 EUR pro Reinigung gebucht werden.
Der Gast ist verpflichtet, das Apartment pfleglich zu behandeln und übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden. Müll ist regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, zurückgelassenem Müll, nicht entfernten Lebensmitteln, Geruchsbelastung oder sonstigem zusätzlichem Reinigungsaufwand ist die HMA Immobilien GmbH berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten gesondert zu berechnen.
§ 10 Schäden, Sorgfaltspflichten und Haftung des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, das Apartment, das Inventar, die technischen Einrichtungen sowie die Gemeinschaftsflächen sorgfältig und bestimmungsgemäß zu nutzen.
Schäden, Funktionsstörungen, Verluste oder sonstige Mängel sind der HMA Immobilien GmbH unverzüglich zu melden.
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten durch ihn selbst oder durch Personen entstehen, für deren Verhalten er rechtlich einzustehen hat.
Dies gilt insbesondere für Schäden am Apartment, Inventar, Mobiliar, technischen Einrichtungen, Zugangssystemen, Schlüsseln, Rauchmeldern, Gemeinschaftsflächen oder am Gebäude.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände können dem Gast im Rahmen seiner gesetzlichen Haftung zum Wiederbeschaffungswert beziehungsweise in Höhe des erforderlichen Reparaturaufwands berechnet werden.
Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
§ 11 Zutritt zum Apartment
Die HMA Immobilien GmbH oder von ihr beauftragte Personen sind berechtigt, das Apartment nach vorheriger Ankündigung zu betreten, insbesondere zur Durchführung von Reinigungen, Wartungen, Reparaturen, Sicherheitsprüfungen, technischen Kontrollen oder zur Behebung von Störungen.
Bei Gefahr im Verzug, dringenden technischen Problemen, Verdacht auf erhebliche Vertragsverletzungen, Störungen des Hausfriedens oder zur Abwendung von Schäden ist ein Betreten des Apartments auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes zulässig.
§ 12 Internet, technische Einrichtungen und Brandschutz
Soweit dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, darf dieser ausschließlich rechtmäßig genutzt werden.
Insbesondere sind rechtswidrige Inhalte, illegales Filesharing, der unzulässige Download oder Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie sonstige Rechtsverletzungen untersagt. Der Gast haftet für Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter, die durch eine rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs durch ihn oder Personen aus seinem Verantwortungsbereich entstehen.
Die Nutzung eigener elektrischer Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie technisch einwandfrei und sicher sind.
Manipulationen an Rauchmeldern, Brandmeldeanlagen, Zugangssystemen, technischen Einrichtungen oder Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.
Kosten, die durch schuldhafte Auslösung, Beschädigung oder Manipulation technischer Anlagen entstehen, können dem Gast berechnet werden.
§ 13 Rücktritt oder Kündigung durch die HMA Immobilien GmbH
Die HMA Immobilien GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- höhere Gewalt oder andere nicht von der HMA Immobilien GmbH zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
- falsche oder irreführende Angaben zur Buchung, zur Person des Gastes, zur Zahlungsfähigkeit oder zum Aufenthaltszweck gemacht wurden,
- die Zahlung oder Autorisierung über das hinterlegte Zahlungsmittel nicht möglich ist,
- der Gast gegen wesentliche Hausregeln oder wesentliche vertragliche Pflichten verstößt,
- aufgrund konkreter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass durch das Verhalten des Gastes oder von ihm zu verantwortender Personen der Hausfrieden, die Sicherheit anderer Gäste, Bewohner oder Mitarbeiter oder der ordnungsgemäße Betrieb der Unterkunft erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird,
- das Apartment zu nicht erlaubten Zwecken genutzt wird,
- Besucher oder zusätzliche Personen ohne Zustimmung übernachten.
Bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Kündigung durch die HMA Immobilien GmbH besteht aufgrund der berechtigten Vertragsbeendigung kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet die HMA Immobilien GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck, elektronischen Geräten, Dokumenten oder sonstigen persönlichen Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
Dem Gast wird empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt im Apartment aufzubewahren.
§ 15 Haftung der HMA Immobilien GmbH
Die HMA Immobilien GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet die HMA Immobilien GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Datenschutz und Anbieterinformationen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Die Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus dem Impressum.
Datenschutzerklärung und Impressum werden dem Gast über die Website beziehungsweise über die Buchungsstrecke zugänglich gemacht.
§ 17 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der HMA Immobilien GmbH.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.